Private Überfahrhilfen an öffentlichen Entwässerungsrinnen und Gehwegen
Bereits im Dezember des letzten Jahres wurde veröffentlicht, dass aus Gründen der Straßenverkehrssicherungspflicht und aus verkehrstechnischen Gründen (Hinweis der GVV Kommunalversicherer) empfohlen wurde, die privaten und nicht genehmigten Überfahrhilfen zu entfernen. Zur Klärung der Rechtslage wurde auch diesbezüglich beim Gemeinde- und Städtebund angefragt.
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