Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Spiesheim
In der Gemarkung Spiesheim, Flur 18, Flurstück112, Flur 2, Flurstück 5 und Flur 4, Flurstück 120 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzbestimmung auf Antrag des Gemeinde Spiesheim bestimmt und abgemarkt.