Im Vorfeld der Kerb und aus gegebenem Anlass (Beschwerden Spiesheimer Bürgerinnen und Bürger) verweise ich auf die Straßenreinigungspflicht von Grundstückseigentümern/Besitzern von bebauten und besonders auch von unbebauten Grundstücken.
Während der Kerbetage in Spiesheim wird für alle Verkehrsteilnehmer folgende Anordnung bezüglich Straßensperrung und damit verbundener Umleitungswege erlassen:
Auf Grund seiner Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Spiesheim hat Herr Hans Philipp Schmitt sein Mandat im Ortsgemeinderat Spiesheim nicht angenommen.
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