Lernmittelbefreiung bis 15.03.2019 beantragen

Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2019/2020 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze nicht überschreitet, die Möglichkeit auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

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