Standfestigkeitsprüfung Grabmale 2017 auf den Friedhöfen der VG Wörrstadt
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen. Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen.
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