Offenlage 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan (Nachtragsstellenplan) 2022 der Ortsgemeinde Spiesheim

Gem. § 98 Abs. 1 GemO i. V. m. § 97 Abs.1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragsstellenplan der Ortsgemeinde Spiesheim für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus.


Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 322, eingesehen werden.

 

 

Off Canvas Menu

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.