Plakatieren an öffentlichen Gebäuden

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sowohl privates als auch gewerbliches Plakatieren an öffentlichen Gebäuden verboten ist. Zu den öffentlichen Gebäuden zählen: Sängerhalle, Ratskeller, Feuerwehr, Friedhof, Kindergarten und die Bushaltestelle im Keltenring.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. In Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung, das Plakatieren gestattet werden.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

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