Lernmittelbefreiung bis 16.03.2020 beantragen!

Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2020/2021 haben die Eltern, deren Einkommendie gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nichtüberschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

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