Straßenreinigungspflicht
Aus gegebenem Anlass und nach Beschwerden mehrerer Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, bitte ich nochmals eindringlich alle Grundstücksbesitzer, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Auf Grund der Satzung sind die Grundstücksbesitzer verpflichtet, sowohl die Gehwege als auch die öffentlichen Straßen (bis Straßenmitte) zu reinigen, d.h. auch von vorhandenem Unkraut zu säubern.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister